Die neue ab 23.08.2021 gültige Corona-Verordnung des Landes Schleswig-Holstein beinhaltet folgenden den Sport betreffenden Absatz:
(2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
- getestete Personen im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV,
- Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres sowie
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die anhand einer Bescheinigung der Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
Damit zieht wieder die 3G-Regel:
Es dürfen nur Getestete, Geimpfte oder Genesene an unseren Kursen teilnehmen.
Bitte legt den Nachweis unaufgefordert beim Betreten des Saals den Trainern vor.
Die Registrierung per Luca-App bleibt weiterhin notwendig.